Worauf Private achten müssen
Hausbesitzer aufgepasst: Wer den Schnee nicht räumt, macht sich strafbar
Die Räumpflicht besteht zwischen sechs Uhr morgens und 22 Uhr.
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Vorsicht, rutschig: Entfernen Hausbesitzer den Schnee am angrenzenden Gehsteig nicht, drohen ihnen teilweise empfindliche Strafen.