Frist läuft ab

Neues Whistleblower-Gesetz: Was Firmen und Hinweisgeber jetzt beachten müssen

Korruption, Bestechung, Finanzbetrug: Wer Missstände im Betrieb erkennt, kann als Whistleblower intern Hinweise geben – und ist vor Kündigung, Versetzung und Benachteiligungen geschützt.
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Ein neues Gesetz schützt Hinweisgeber in Firmen vor Strafe. Ab Sonntag brauchen alle Betriebe ab 50 Mitarbeiter dafür einen eigenen Meldekanal.

Innsbruck – Seit dem Februar 2023 schützt in Österreich ein neues Gesetz Mitarbeiter vor Strafe und Vergeltung, wenn sie ihren Chefs Missstände wie Korruption, Bestechlichkeit oder Finanzbetrug im Betrieb mitteilen. Wer Whistleblower werden will oder als Unternehmer mit solchen zu tun hat, muss einiges beachten.

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