Nach zahlreichen Pannen

Urteil gefallen: Bundestagswahl 2021 in Berlin muss teils wiederholt werden

Bei der Wahl 2021 gab es einige Pannen.
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Die Bundestagswahl 2021 in Berlin verlief chaotisch. Lange wurde gestritten, in welchem Umfang sie wiederholt werden muss. Nun hat das höchste deutsche Gericht für Klarheit gesorgt.

Karlsruhe, Berlin – Wegen zahlreicher Pannen muss die Bundestagswahl 2021 in Berlin in gut einem Fünftel der 2.256 Wahlbezirke wiederholt werden. Betroffen seien 455 Wahlbezirke einschließlich der zugehörigen Briefwahlbezirke, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Das höchste deutsche Gericht hatte die chaotischen Abläufe am 26. September 2021 auf mandatsrelevante Fehler hin überprüft, also auf solche, die Einfluss auf die Verteilung der Parlamentssitze haben können.

Der Zweite Senat kam zu dem Schluss, dass der Bundestag das Wahlgeschehen unzureichend aufgeklärt habe. Er habe Niederschriften einzelner Wahlbezirke nicht ausgewertet. Das habe das Gericht nachgeholt, erläuterte die Vorsitzende Richterin, Doris König. Demnach wurde die Wahl in weiteren 31 Wahlbezirken in Berlin für ungültig erklärt, als der Bundestag 2022 beschlossen hatte.

Die Wiederholungswahl sei als Zweistimmenwahl durchzuführen, also mit Erst- und Zweitstimme, sagte König. Der letztmögliche Tag für eine Wiederholungswahl wäre der 11. Februar, hatte der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler schon vor geraumer Zeit erklärt. Endgültig festgelegt ist dieser Termin aber bisher nicht.

Chaotischer Wahltag

Der Wahltag am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen: Menschen mussten lange warten und Schlange stehen, Stimmzettel waren falsch oder fehlten ganz. Vorübergehend mussten Wahllokale schließen oder blieben bis weit nach 18.00 Uhr geöffnet - dem Zeitpunkt, an dem die Stimmabgabe eigentlich vorbei sein sollte. Dann gibt es in der Regel erste Prognosen zum Ergebnis.

Beim Deutschen Bundestag wurden 1.713 Einsprüche gegen die Bundestagswahl im Land Berlin erhoben, darunter auch einer des Bundeswahlleiters. Das seien rund achtmal so viele Einsprüche wie bei früheren Wahlen, hatte Richter Peter Müller bei der Verhandlung im Juli gesagt.

Der Bundestag hatte eine teilweise Wiederholungswahl mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP beschlossen. Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion war der Beschluss aber rechtswidrig, unter anderem weil der Bundestag die Wahl in sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen nicht insgesamt für ungültig erklärt habe. Daher reichte sie in Karlsruhe eine Wahlprüfungsbeschwerde ein.

Beschluss im Ergebnis überwiegend rechtmäßig

Das Bundesverfassungsgericht urteilte nun, dass der Beschluss im Ergebnis überwiegend rechtmäßig sei. Es monierte aber im Detail nicht berücksichtigte Wahlfehler. Die von der Unionsfraktion geforderte Ausweitung der Wahlwiederholung gehe allerdings zu weit, da nicht in allen Fällen aufklärbar sei, ob Wahlfehler vorgelegen hatten.

Als Wahlfehler wertete das Gericht unter anderen, dass Wahlberechtigte Stimmzettel eines anderen Wahlkreises bekamen und eine zeitweilige völlige Schließung eines Wahllokals. Differenzierter betrachtete der Senat überlange Wartezeiten und Stimmabgaben nach 18.00 Uhr, die nicht in jedem Fall Wahlfehler seien.

Zudem war laut Richterin König erst nach der mündlichen Verhandlung bekanntgeworden, dass Wahlbriefe aus Wahlbezirken, in denen die Wahl für ungültig erklärt wurde, umverteilt wurden - sodass sie nicht in das Ergebnis der vom Bundestagsbeschluss umfassten Briefwahlbezirke eingingen, sondern in das Ergebnis anderer, nicht für ungültig erklärter Briefwahlbezirke. Das sei wahlrechtswidrig gewesen.

Die Linke äußerte sich erleichtert. "Mit dem Urteil ist klar, dass wir im Bundestag bleiben und unsere Aufgabe als soziale Opposition weiter wahrnehmen werden", sagte der frühere Fraktionschef Dietmar Bartsch der Deutschen Presse-Agentur. Die Teilwiederholung könne den Ausgang in den beiden Wahlkreisen nicht verändern, in denen die Linke Direktmandate gewonnen habe, sagte Bartsch. Nur dank dreier Direktmandate konnte die Partei in den Bundestag ziehen, weil sie insgesamt unter der Fünf-Prozent-Hürde geblieben war.

Wahlwiederholung im Februar 2023

Wegen der Pannen am 26. September 2021 hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof die Wahl zum Abgeordnetenhaus wegen "schwerer systemischer Mängel" und zahlreicher Wahlfehler für ungültig erklärt. Diese Wahl wurde am 12. Februar 2023 komplett wiederholt - mit dem Ergebnis, dass eine schwarz-rote Koalition das Dreierbündnis von SPD, Grünen und Linken ablöste, das seit 2016 regiert hatte.

Dass das Bundesverfassungsgericht für die Bundestagswahl keine vollständige Wiederholung anordnete, erklärte König mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen der Konstituierung verschiedener Parlamente. Dabei seien bei den Landeswahlen Wahlfehler wie die Verwendung kopierter Stimmzettel aufgetreten, die bei der Bundestagswahl nicht feststellbar gewesen seien, erläuterte sie.

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner sieht die zweite Wahlwiederholung in seiner Stadt binnen kurzer Zeit als "große Kraftanstrengung". Er habe volles Vertrauen in Landeswahlleiter Bröchler, dass die teilweise Wiederholung der Bundestagswahl reibungslos ablaufen werde, erklärte der CDU-Politiker nach dem Urteil. (dpa)

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