Letzte Generation: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 52 Personen
Nachdem die Staatsanwaltschaft Wien Anfang Dezember ankündigte, Ermittlungsverfahren gegen mehrere AktivistInnen der Letzten Generation einzuleiten, wurden nun die konkreten Zahlen präsentiert. Gegen insgesamt 52 Personen wird nun ermittelt. Die Letzte Generation spricht von Einschüchterungsversuchen.
Wien – Nach den Ermittlungen gegen Aktivistinnen und Aktivisten der „Letzten Generation“ wegen des Verdachts der schweren Sachbeschädigung (Paragraf 126 StGB) und Bildung einer kriminellen Vereinigung (Paragraf 278 StGB) hat die Staatsanwaltschaft Wien konkrete Zahlen dazu bekanntgegeben. Demnach laufe ein Verfahren gegen 52 Personen, erklärte Sprecherin Nina Bussek von der Staatsanwaltschaft Wien auf APA-Anfrage – „davon gegen 29 Beschuldigte auch wegen Paragraf 278 StGB.“ (Bildung einer kriminellen Vereinigung Anm.)
Bisher war bei der Staatsanwaltschaft lediglich die Rede von „einem Verfahren gegen mehrere Personen“ gewesen. Die „Letzte Generation“ sprach am Donnerstag gegenüber der APA von einer "Ausweitung der Ermittlungen". Das Verfahren steht in Zusammenhang mit den November-Protesten der Klimaschutzgruppe. Dabei hatten sich die Protestierenden mit einer Sand-Superkleber-Mischung auf der Südautobahn (A2) und am Wiener Ring festbetoniert.
Teile der kritischen Infrastruktur beschädigt
Der Anfangsverdacht gründet sich laut Staatsanwaltschaft darauf, dass Autobahnen sowie Verkehrsknotenpunkte als Teile der kritischen Infrastruktur schwer beschädigt worden seien. Zudem habe es schweres Gerät erfordert, um die Aktivistinnen und Aktivisten von der Straße zu lösen. In diesem Zusammenhang wurde von der Staatsanwaltschaft auch die Definition einer kriminellen Vereinigung nach Paragraf 278 StGB genannt. Im Gesetzestext wird unter anderem auf die Begehung von „nicht geringfügigen Sachbeschädigungen“ verwiesen. Es handle sich um jene Sachbeschädigungen, die sich gegen wesentliche Teile der kritischen Infrastruktur richten, wurde erklärt.
In einer Aussendung reagiert auch die „Letzte Generation“ auf die Ausweitung der Ermittlungen. Statt dass die Regierung auf die Warnsignale von Forschenden oder von BürgerInnen reagiere und Maßnahmen gegen die Erderwärmung ergreife, würden die Behörden mit Einschüchterungsversuchen arbeiten. „Unsere Proteste enden sofort, sobald Nehammer auf den Klimarat hört und dessen Empfehlungen umsetzt“, so Sprecherin Marina Hagen-Canaval.
Auch Anwalt Paul Kessler, der einige AktivistInnen, übte Kritik. „Offenbar ist es ohne Weisung aus dem Ministerium nicht möglich, sachliche Ermittlungen zu gewährleisten“, sagte Kessler. Offenbar müsse man nicht nur über das Klima auf der Welt, sondern auch über das politische Klima in Österreich besorgt sein, „wenn Menschen, die gegen die unbestreitbare Klimakrise friedlich protestieren, kriminalisiert werden“, so Kessler.
Koalitionskrach über Weisung
Eine Weisung des Justizministeriums zur Haftfrage im Ermittlungsverfahren gegen die deutsche Klimaaktivistin Anja Windl hatte zuletzt für Krach in der Koalition gesorgt. Windl war nach den Aktionen am 20. und 21. November in die Justizanstalt Josefstadt überstellt, ein Antrag auf Verhängung einer Untersuchungshaft jedoch vom Wiener Landesgericht für Strafsachen abgewiesen worden.
Die Staatsanwaltschaft Wien wollte daraufhin Beschwerde einreichen. Der Behörde wurde aber durch die zuständige Sektion V des Justizministeriums die Weisung erteilt, vom Einbringen einer Beschwerde Abstand zu nehmen. (APA, TT.com)
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