Für unzulässig erklärt

Oberster Gerichtshof kippt ewiges Vorkaufsrecht für Eigentum der Stadt Innsbruck

Durch Vorkaufsrechte in Kaufverträgen wollte die Stadt Innsbruck Spekulation entgegenwirken.
© Böhm

Der Oberste Gerichtshof erklärte unbegrenzte Vorkaufsrechte bei durch die Stadt Innsbruck geförderten Eigentumswohnungen nun für unzulässig. Nur Befristungen wären möglich.

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