Für unzulässig erklärt
Oberster Gerichtshof kippt ewiges Vorkaufsrecht für Eigentum der Stadt Innsbruck
Durch Vorkaufsrechte in Kaufverträgen wollte die Stadt Innsbruck Spekulation entgegenwirken.
© Böhm
Der Oberste Gerichtshof erklärte unbegrenzte Vorkaufsrechte bei durch die Stadt Innsbruck geförderten Eigentumswohnungen nun für unzulässig. Nur Befristungen wären möglich.