Übergangsfrist gekippt

VfGH-kippt Übergangsfrist bis 2040 bei Vollspaltenboden-Verbot in Schweinehaltung

Die Haltung von Schweinen in unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich wird verboten.
© Verein gegen Tierfabriken

Der Verfassungsgerichtshof hebt die bis 2040 dauernde Übergangsfrist beim Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung auf. Sie sei zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt, befand das Höchstgericht. Der zuständige Minister Rauch will nun Gespräche über die neue Lösung aufnehmen.