Eilantrag abgewiesen

Gericht macht Weg für Lokführer-Streik bei der Deutschen Bahn frei

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Wien, Frankfurt – Der geplante Lokführerstreik der deutschen Gewerkschaft GDL wurde vom Landesarbeitsgericht Hessen in 2. Instanz bestätigt. Im Güterverkehr begann der Streik um 18 Uhr, im Personenverkehr soll er nach Gewerkschaftsplänen am Mittwochmorgen um 2.00 Uhr beginnen - und auch Reisende von und nach Deutschland treffen.

Der Streik trifft zwar nicht den ÖBB-Verkehr übers Deutsche Eck, aber die Fernverbindungen der Deutschen Bahn (DB) und der ÖBB nach München oder noch weiter nach Norden. Denn Züge mit Start oder Ziel in Deutschland fahren in Österreich nur zum jeweiligen Grenzbahnhof oder fallen ganz aus, da die Lokführer an der Grenze getauscht werden. Wobei jedoch Züge über die Brenner-Strecke teilweise bis München geführt werden, so die ÖBB.

ÖBB- und DB-Kunden können mit ihren Tickets laut APA-Informationen auf den stündlich verkehrenden Nahverkehr Salzburg-München umsteigen. Züge der Westbahn fahren bis München, da die Lokführer nicht an der Grenze getauscht werden. (APA/dpa)

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