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Pensionsalter für Frauen wird ab 1. Jänner 2024 stufenweise angehoben
Für Frauen, die bis zum 31. Dezember 1963 geborenen sind, bleibt das Alter für die Inanspruchnahme der Alterspension beim 60. Lebensjahr.
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Ab dem Jahr 2024 wird das Frauenpensionsalter stufenweise angehoben und dem Männerpensionsalter angeglichen. Ab 2033 gilt ein einheitliches Regelpensionsalter von 65 Jahren.