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Pensionsalter für Frauen wird ab 1. Jänner 2024 stufenweise angehoben

Für Frauen, die bis zum 31. Dezember 1963 geborenen sind, bleibt das Alter für die Inanspruchnahme der Alterspension beim 60. Lebensjahr.
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Ab dem Jahr 2024 wird das Frauenpensionsalter stufenweise angehoben und dem Männerpensionsalter an­ge­glich­en. Ab 2033 gilt ein einheitliches Regelpensionsalter von 65 Jahren.

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