Hemetsberger-Freispruch rechtskräftig
Im Prozess gegen den ehemaligen Grün-Politiker Christoph Chorherr wurde dessen Finanzberater Wilhelm Hemetsberger rechtskräftig freigesprochen.
Wie tt.com schon im November 2021 berichtet hat, hatte die zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) im Verfahren um Spenden an jenen Schulprojekt-Verein, dem einst der seinerzeitige Planungssprecher der Wiener Grünen, Christoph Chorherr, vorstand, Anklage gegen zehn Personen eingebracht. Die Vorwürfe lauteten auf Missbrauch der Amtsgewalt, Bestechlichkeit und Bestechung. Zusammengefasst wurde Chorherr vorgeworfen, er habe für die Einflussnahme auf das Zustandekommen von diversen Immobilienprojekten in Wien und das Herbeiführen der jeweiligen Beschlussfassungen über diese Projekte im Gemeinderat Spenden an den Verein „S2Arch“ gefordert, angenommen oder sich zumindest versprechen lassen. Die weiteren Angeklagten, zu denen auch der frühere Bank Austria Vorstand und Investmentberater Wilhelm Hemetsberger zählte, hätten diese Vereinsspenden geleistet.
Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 23.01.2023 wurden die Angeklagten, unter ihnen neben Chorherr auch Wilhelm Hemetsberger, freigesprochen.
Während der Freispruch gegen den früheren Bank Austria-Vorstand und Investor Wilhelm Hemetsberger rechtskräftig geworden ist, bekämpft die WKStA die Freisprüche gegen den ehemaligen grünen Politiker Christoph Chorherr und vier weitere mit ihm Angeklagte. Für diese geht das Verfahren also in die nächste Runde.
Vorwurf der Bestechung