Inzestfall Amstetten: Josef F. könnte verlegt oder sogar entlassen werden
Ein psychiatrisches Gutachten attestiert, dass die Voraussetzungen für die Unterbringung des 88-Jährigen nicht mehr vorliegen. Auch eine generelle bedingte Entlassung steht im Raum.
Krems, Amstetten – Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef F. wird einen Dreiersenat am Landesgericht Krems beschäftigen. Dieser soll darüber entscheiden, ob der 88-Jährige auf Grundlage eines neuerlichen psychiatrischen Gutachtens bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen wird. Wird dies bejaht, werde auch über eine generelle bedingte Entlassung befunden, hieß es aus Krems am Montag.
Eine bedingte Verlegung aus dem Maßnahmenvollzug für Josef F. – er hat inzwischen seinen Namen geändert – in den sogenannten Normalvollzug war bereits in den vergangenen Jahren mehrmals Thema und Gegenstand von juristischen Beurteilungen gewesen. 2022 sprach sich das Oberlandesgericht (OLG) Wien dagegen aus und stellte die Notwendigkeit der weiteren Unterbringung fest, nachdem das Landesgericht Krems zuvor anders entschieden hatte.
Laut Ferdinand Schuster, dem Sprecher des Landesgerichts Krems, gab es im März 2023 einen neuerlichen Beschluss, der vorsah, dass weiter eine Unterbringung notwendig sei. Dieser sei aber wiederum vom OLG Wien als Rechtsmittel-Instanz aufgehoben worden, woraufhin das Kremser Landesgericht im Mai des Vorjahres wieder ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben habe.
📽️ Video | Gericht prüft Verlegung von Josef F.
Demenz: Keine strafbaren Handlungen mehr zu erwarten
Besagte Expertise der Sachverständigen Heidi Kastner machte am Wochenende via Kronen Zeitung die Runde. Attestiert wird Josef F. darin demnach, dass von ihm aufgrund von Demenz keine strafbaren Handlungen mehr zu erwarten sind. Hinzu käme ein körperlich angeschlagener Zustand infolge einiger Stürze. Schuster bestätigte auf Anfrage, dass laut dem Gutachten aus psychiatrischer Sicht die medizinischen Unterbringungsvoraussetzungen des Gesetzes nicht mehr vorliegen. Die Erkrankung sorge dafür, dass "Prognose-Taten mit schweren Folgen nicht mehr eintreten werden".
In Krems wird aktuell darauf gewartet, dass der Akt von der Sachverständigen wieder zum Landesgericht zurückgelangt. In der Folge sichtet der Dreisenat den Inhalt, auch die Staatsanwaltschaft darf sich zum Gutachten äußern. Möglich, aber wenig wahrscheinlich ist laut Schuster, dass es auch eine Anhörung von Josef F. gibt. Der Dreiersenat fällt letztlich einen schriftlichen Beschluss. Einen möglichen Zeithorizont dafür gebe es aktuell noch nicht, wurde betont. In Bezug auf diese bevorstehende Entscheidung gibt es dann auch wieder für Josef F. bzw. seine Rechtsvertretung sowie für die Staatsanwaltschaft die Beschwerdemöglichkeit beim OLG Wien.
Dreiersenat entscheidet über bedingte Entlassung
Beschlossen wird in Krems in erster Linie, ob Josef F. bedingt aus der Maßnahme entlassen wird. Wird dies bejaht, werde der Dreiersenat gleichzeitig auch über eine generelle bedingte Entlassung entscheiden, skizzierte Schuster.
Rechtlicher Hintergrund ist, dass für zu lebenslanger Haft Verurteilte im sogenannten Normalvollzug frühestens nach Verbüßung von 15 Jahren eine solche bedingte Entlassung möglich ist. Im Fall von Josef F. wurde diese Frist 2023 erfüllt. F. wurde im April 2008 festgenommen, im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Seitdem ist er in der Justizanstalt Krems-Stein untergebracht. (APA)
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