„Nicht aus Jux und Tollerei“: Gemeinden können Tempo 30 künftig leichter umsetzen
Ortschefs sollen Tempo-30-Zonen und Schulstraßen verordnen können. Ausnahmen für Rettungswagen von Halte- und Parkverboten.
Wien – Mehr als 280 Gemeinden aller Größen und (Bürgermeister-)Farben hatten sich diese Vereinfachung gewünscht: Ein neuer Gesetzesentwurf von ÖVP und Grünen sieht vor, dass Bürgermeister einfacher als bisher Tempo-30-Zonen und Schulstraßen verordnen können. Dies „nicht aus Jux und Tollerei“, betonte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), sondern aus Gründen der Verkehrssicherheit, „wo es die Situation erfordert“.
Tempo-30-Zonen gibt es schon bisher. Ihre Verordnung ist für die Gemeinden aber mit Hürden und der Notwendigkeit von Gutachten verbunden. Diese sollen abgebaut und verringert werden, verspricht die Koalition.
„Geringeres Tempo bedeutet mehr Sicherheit und Lebensqualität für die Menschen“, sagt Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne). Weniger Geschwindigkeit bedeute auch weniger Tote und Verletzte, weniger klimaschädliche Emissionen und geringeren Spritverbrauch. Auf Gemeindestraßen gab es im Vorjahr österreichweit rund 15.000 Verkehrsunfälle mit 80 Toten.
Das soll sich ändern. „Durch die vorliegende Novelle wird es für die Bürgermeister in Zukunft einfacher sein, maßgeschneiderte Lösungen vor Ort zu erarbeiten und umzusetzen“, hofft Innenminister Karner. Künftig könne die jeweils zuständige Straßenbehörde in Ortsgebieten das Höchsttempo herabsetzen, wenn damit die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern verbessert werden kann. Vor allem gelte das vor Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen, Spielplätzen, Spitälern und Seniorenheimen.
Überwachung des Tempolimits
Leichter werden soll für Gemeinden auch die Überwachung des Tempolimits. So sollen diese Radarkontrollen künftig selbst durchführen können – auch dann, wenn sie über keinen eigenen Gemeindewachkörper verfügen. Karner hofft, dass dadurch auch die Polizei entlastet werden kann.
Weiters geplant sind Erleichterungen bei der Einrichtung von Schulstraßen.
Schließlich kommen Ausnahmen für Rettungsautos vom Halte- und Parkverbot. Dies galt bisher nur mit Blaulicht. Bei Krankentransporten ist dieses aber nicht immer eingeschaltet.
Die Koalition schickt ihr Vorhaben für sechs Wochen in Begutachtung. Fachleute und Organisationen können die Pläne in dieser Zeit prüfen. Es folgt der Beschluss im Nationalrat. Im Sommer sollen die Gesetzesänderungen in Kraft treten. (sabl, APA)