Kampf gegen Anfeindungen

HOSI Tirol fordert mehr Schutz für Homosexuelle vor Diskriminierung

Lesbische und schwule Paare sind oft Anfeindungen ausgesetzt.
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Der Diskriminierungsschutz muss in der Verfassung verankert werden, sagt HOSI-Tirol-Obperson Rudolf Kaiser.

Innsbruck – All jene Personen, die in der Zweiten Republik wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich verfolgt oder verurteilt wurden, können seit dieser Woche Anträge auf Entschädigungszahlungen stellen – die TT berichtete. Für Rudolf Kaiser, Obperson der Homosexuellen Initiative (HOSI) Tirol, „ist das ein guter Anfang vor allem, wenn man bedenkt, dass das mit der ÖVP passiert. Nun muss man aber den Weg zur Gleichstellung auch weitergehen, denn die Entschädigung ist keineswegs das Ende.“

Als „echt beschämend“ bezeichnet Kaiser die Tatsache, dass in Österreich erst 2002 Schwulsein endgültig entkriminalisiert wurde. Am 24. Juni 2002 wurde das letzte Gesetz in Österreich abgeschafft, mit dem gleichgeschlechtlich liebende junge Menschen strafrechtlich verfolgt wurden. Damit war Österreich das Schlusslicht in Europa. „Wir sind ja eigentlich ein sehr fortschrittliches Land, aber in diesem Bereich sind wir lange hinterhergehinkt“, so Kaiser.

Der nächste Schritt ist für Kaiser die längst fällige Verankerung des Diskriminierungsschutzes für Homosexuelle in der Verfassung, was es in etlichen Ländern bereits gebe. „Derzeit schützt in Österreich das Gleichbehandlungsgesetz zwar bei Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt, jedoch nicht in weiteren Lebensbereichen.“ So können Homosexuelle ohne Nennung von Gründen zum Beispiel aus einem Taxi oder einem Restaurant geworfen werden, „ohne dass man dagegen rechtlich vorgehen kann. Und solche Dinge kommen heute immer noch vor. Viele von uns haben inzwischen einfach eine dicke Haut, sodass sie die kleinen Anfeindungen, denen man ausgesetzt ist, inzwischen ignorieren.“

Will man gegen eine Diskriminierung im alltäglichen Leben vorgehen, muss man sich laut Kaiser derzeit an den Europäischen Gerichtshof wenden „und das muss sich ändern“.