Urteil ist rechtskräftig

Ex-Finanzminister Grasser im Steuerprozess auch vom Höchstgericht freigesprochen

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Im Steuerprozesse gegen Karl-Heinz Grasser im Zusammenhang mit Provisionen der Meinl Power Management wurde der ehemalige Finanzminister nunmehr rechtskräftig freigesprochen.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) wies eine Nichtigkeitsbeschwerde der Finanzstrafbehörde zurück, mit der diese den Freispruch des Wiener Straflandesgerichts vom Juli 2022 bekämpft hatte. Freigesprochen wurde gleichzeitig auch Grassers mitangeklagter ehemaliger Steuerberater.

Grasser war vorgeworfen worden, knapp 4,4 Millionen Euro an Honoraren, die er für Vertriebsleistungen für die Meinl Bank Antigua erhalten hatte, nicht in seiner Steuererklärung angegeben und damit um 2,2 Mio. Euro zu wenig Steuer bezahlt zu haben. Der Vorwurf ist mit dem Freispruch nun endgültig vom Tisch.