Umstrittene Abnehmspritze „Ozempic“ ist ein Fall für die Gerichte
Salzburger Arzt darf „Ozempic“ vorerst nicht mehr verkaufen. Innsbrucker Anwaltskanzlei setzt für Apothekerkammer einstweilige Verfügung durch.
Wien – Eigentlich ist das Medikament „Ozempic“ für die Behandlung von Diabetes zugelassen, doch die Spritze wird von manchen Medizinern auch gegen starkes Übergewicht eingesetzt. Ein Salzburger Schönheitschirurg geriet im vergangenen Herbst in die Schlagzeilen, weil er einer Patientin ein mutmaßlich gefälschtes „Ozempic“ verkauft haben soll. Die Staatsanwaltschaft Steyr ermittelt seitdem. Die Frau musste zuerst mit schweren Gesundheitsproblemen im Krankenhaus behandelt werden. Mittlerweile geht es ihr wieder gut.
Auch die Österreichische Apothekerkammer ging juristisch gegen den Salzburger Arzt vor. Vertreterin der Kammer ist die Innsbrucker Anwaltskanzlei Holzmann, die bereits einen ersten Sieg errungen hat. Das Oberlandesgericht hat nun die vom Landesgericht Salzburg erlassene einstweilige Verfügung gegen den Arzt bestätigt. Der Schönheitschirurg dürfe ab sofort keine Arzneimittel wie etwa „Ozempic“ verkaufen, bis der Unterlassungsanspruch im kommenden Hauptverfahren rechtskräftig wird, sagt Lisa Holzmann von der Kanzlei. Nach dem Vorfall im Herbst habe der Mediziner nämlich weitergemacht, er habe im Dezember für „Ozempic“ geworben, erklärt sie .
Der Arzt vertrete den Standpunkt, dass es sich nicht um eine Abgabe, sondern um eine Anwendung aus dem Ordinationsbedarf am Patienten gehandelt habe. Das sieht die Apothekerkammer nicht so. „Die hier vorliegende Übergabe und der Verkauf von einer ganzen Ozempic-Packung mit jeweils einem Pen samt vier Spritzvorrichtungen zur einmal wöchentlichen Selbstinjektion zu Hause ohne jegliche ärztliche Aufsicht und Nachkontrolle kann (...) nicht als Anwendung, sondern nur als unzulässige Abgabe angesehen werden“, so Holzmann.
Nur Ärzte mit Hausapotheke dürfen Medikamente abgeben, Ausnahmen sind zudem „Ärztemuster“ und ein „Notapparat“ für Erste-Hilfe-Leistungen. Eine Bewilligung für eine Hausapotheke soll der Salzburger Arzt nicht haben.