Entgeltliche Einschaltung

Einvernehmlich muss genau geregelt sein

In vielen Fällen geben sich trennende Eheleute der einvernehmlichen Scheidung den Vorzug. Sie sollte hinsichtlich der Folgen für die Zukunft wohlüberlegt sein.
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Das Scheitern einer Ehe stellt für die Ehegatten nicht nur emotional einen Ausnahmezustand dar. Eine Scheidung ist oft mit gravierenden wirtschaftlichen Folgen verbunden, wie Rechtsanwalt Wolfgang Webhofer weiß.

Selten verbessert sich die finanzielle Situation bei einer Trennung. Das Familieneinkommen verändert sich durch die Scheidung nicht, aber es fallen regelmäßig höhere Kosten an, wenn plötzlich zwei Haushalte bedient werden müssen. Hinzu kommt die erhebliche finanzielle Belastung beider Ehegatten – sei es durch die Zahlung von Unterhaltsleistungen oder das Angewiesensein auf Unterhalt, weil – nach wie vor hauptsächlich von Frauen – unbezahlte Care-Arbeit geleistet wird.

„In Österreich gilt hinsichtlich des Ehegattenunterhaltes das Verschuldensprinzip.“

RA Mag. Wolfgang Webhofer

In Österreich gilt hinsichtlich des Ehegattenunterhaltes – mit Ausnahmen – das Verschuldensprinzip. Das bedeutet – verkürzt –, dass derjenige, der allein oder überwiegend schuld am Scheitern der Ehe ist, dem anderen nach den jeweiligen Einkommensverhältnissen Unterhalt zu leisten hat. Dass vom Gericht ein nachehelicher Unterhalt zugesprochen wird, setzt also den Beweis des Verschuldens des anderen Ehegatten voraus. Ein solches Ehescheidungsverfahren ist naturgemäß belastend, langwierig und teuer. Deshalb wird ein Großteil der Ehen einvernehmlich geschieden. Bei einer einvernehmlichen Ehescheidung muss – neben Regelungen, die die Kinder und das Vermögen betreffen – auch eine Einigung hinsichtlich des Ehegattenunterhalts gefunden werden. Hier können neben einem wechselseitigen Unterhaltsverzicht eine einmalige Abfindungszahlung, befristete oder unbefristete und auch fixe Unterhaltsleistungen vereinbart werden.

Selbst wenn einer einvernehmlichen Scheidung in der Regel der Vorzug zu geben ist, muss die Einigung im Hinblick auf die Zukunft wohlüberlegt sein. Neben dem finanziellen Auslangen für die Zukunft sind sozial- und pensionsversicherungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. In jedem Fall ist die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt unumgänglich.

Kontakt: RA Mag. Wolfgang Webhofer

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