Neue Regeln treten in Kraft
Gut zu wissen: Bei diesen Verstößen wird ab März das Auto beschlagnahmt
Die Fahrzeuge extremer Raser können schon bald beschlagnahmt und von den Behörden sogar weiterverkauft werden.
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Raser können in Zukunft ihr Auto verlieren. Das ermöglichen die neuen Regeln, die mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung beschlossen wurden und nun mit 1. März in Kraft treten. Ein Überblick.
Innsbruck – Mit dem 1. März 2024 treten neue Regeln der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Diese betreffen Strafen bei extremer Raserei und führen unter Umständen zur Beschlagnahmung oder gar zum Verfall des Fahrzeugs. Wann es zu diesen Extremfällen kommt und was mit den beschlagnahmten Autos passiert, lesen Sie hier.
Was bedeuten „Fahrzeugbeschlagnahme“ und „Verfall“?
Eine Beschlagnahme bedeutet, dass das Fahrzeug der lenkenden Person vorerst weggenommen wird. Beim Verfall wird das Auto einbehalten.