U-Ausschuss zu Rot-Blau

Wollten Akten aus Justizministerium: SPÖ und FPÖ vor VfGH abgeblitzt

Für ÖVP und Grüne haben SPÖ und FPÖ nicht nachvollziehbar dargelegt, inwiefern die angeforderten Akten der Klärung des Untersuchungsgegenstandes dienen könnten. Der VfGh pflichtet dem nun bei.
© HELMUT FOHRINGER

Rot und Blau haben den Antrag auf Aktenvorlage nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofs nicht ausreichend begründet. Ob der Untersuchungsgegenstand an sich der Verfassung entspricht, prüfte das Höchstgericht nicht.

Wien – SPÖ und FPÖ sind mit ihrem Wunsch nach Akten aus dem Justizministerium im von der ÖVP initiierten Untersuchungsausschuss zum "Rot-Blauen Machtmissbrauch" vorm Höchstgericht abgeblitzt. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat einen entsprechenden Antrag als unbegründet abgewiesen, hieß es am Freitag in einer Aussendung. Ob der Untersuchungsgegenstand des Ausschusses an sich der Verfassung entspricht, prüfte der VfGH nicht.

SPÖ und FPÖ sehen Rechtswidrigkeit

Abgeordnete von SPÖ und FPÖ wollten aus dem Justizministerium staatsanwaltliche Unterlagen bezüglich einstiger Ermittlungen rund um die (VP-nahe) Agentur Mediaselect für den U-Ausschuss, scheiterten aber an der Koalitionsmehrheit. SPÖ und FPÖ halten das für rechtswidrig, weil der gesamte Untersuchungsgegenstand dieses Ausschusses verfassungsrechtlichen Anforderungen widerspreche und noch dazu keine Begründung vorgelegt worden sei.

Der VfGH hatte nun eben zu prüfen, ob die Ausschussmehrheit ihren Beschluss ausreichend begründet hat, wonach das Verlangen von SPÖ und FPÖ auf die Akten aus dem Justizministerium in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand stehe. Die Begründung sei zwar nicht wie sonst üblich im Amtlichen Protokoll des U-Ausschusses enthalten, merkte das Höchstgericht an. "Aus der auszugsweisen Darstellung über die vertrauliche Ausschusssitzung ergibt sich jedoch, dass dieser sogenannte Bestreitungsbeschluss auf einem – mündlich vorgetragenen und näher begründeten – Antrag des ÖVP-Abgeordneten Andreas Hanger beruht", der VfGH gehe also davon aus, dass die Begründung des Beschlusses damit dokumentiert sei, hieß es.

ÖVP und Grüne hatten ihre Ablehnung damit begründet, dass SPÖ und FPÖ nicht nachvollziehbar dargelegt hätten, inwiefern die angeforderten Akten der Klärung des Untersuchungsgegenstandes dienen könnten. Dieser Begründung sei, befand der VfGH, nicht entgegenzutreten. Schließlich hätten SPÖ und FPÖ nicht näher dargelegt, inwieweit sich diese Akten auf Handlungen beziehen, die vom Untersuchungszeitraum (11. Jänner 2007 bis 7. Jänner 2020) erfasst sind.

Auswirkungen auf Verlangen von ÖVP und NEOS möglich

Die aktuelle Entscheidung der Höchstrichter könnte auch Auswirkung auf ein weiteres Verlangen haben, diesmal von der Volkspartei. Diese will Akten im Zusammenhang mit einer alten Korruptionsaffäre der Kärntner Freiheitlichen, wird aber vom Justizressort vertröstet. Gleiches gilt für Anliegen der NEOS in Sachen "Spesen-Affäre" der Wiener FPÖ. Gleich mehrmals verwies das Justizministerium in seiner abschlägigen Antwort auf die damals laufenden Prüfungen des Verfassungsgerichtshofes. (APA)