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Rechtsanspruch: Der Teufel steckt im Kleingedruckten
In der Umsetzung des ersten Schritts zum „Rechtsanspruch auf Kinderbildung und Kinderbetreuung“ hat die schwarz-rote Landesregierung die Halbzeit ausgerufen. Das zentrale Wahlversprechen wurde im September 2023 mit Pomp und Trara beschlossen. Mit Herbst 2024 sollen nun die ersten Pilotregionen an den Start gehen. Der Anpfiff zur zweiten Spielzeit ist damit nah. Und nicht nur im Sport gilt: Sieg oder Niederlage werden dort entschieden. Das wird auch beim Rechtsanspruch so sein.
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