Strafe für Ex-Ministerin Sophie Karmasin auf zehn Monate bedingt reduziert
Wien – Ein Fünf-Richterinnen-Senat des Obersten Gerichtshofs (OGH) hat am Mittwoch die erstinstanzliche Verurteilung der ehemaligen ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) wegen Bestimmung zu wettbewerbsbestimmenden Absprachen bestätigt. Die vom Erstgericht verhängte Strafe wurde allerdings von 15 auf zehn Monate reduziert und zur Gänze bedingt nachgesehen. "Das ist kein Fall von schwerer, geschweige schwerster Kriminalität", stellte der Senatsvorsitzende Rudolf Lässig fest.
Karmasin war bei dem öffentlichen Gerichtstag im Justizpalast krankheitsbedingt nicht persönlich anwesend. "Sie nimmt Medikamente. Es geht ihr sehr schlecht", entschuldigte Verteidiger Norbert Wess die 57-Jährige. Was genau der früheren ÖVP-Politikerin und einstigen Vertrauten von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz fehlt, sagte ihr Rechtsvertreter nicht. Wess appellierte an die Medienvertreterinnen und -vertreter, die Privatsphäre Karmasins zu wahren und nicht über ihren Gesundheitszustand zu recherchieren bzw. zu berichten.
Freispruch von schwerem Betrug
Karmasin war im Mai vorigen Jahres am Wiener Landesgericht wegen Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen schuldig erkannt und zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Vom ebenfalls angeklagten schweren Betrug im Zusammenhang mit dem Weiterbezug ihres Ministerinnengehalts wurde die Ex-Politikerin freigesprochen. Der OGH-Senat verwarf nun sowohl die Nichtigkeitsbeschwerde der Verteidigung gegen die Verurteilung als auch die Nichtigkeitsbeschwerde der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen den erstinstanzlichen Freispruch vom mitangeklagten schweren Betrug. Beiden Beschwerden käme keine Berechtigung zu, führte der Senatsvorsitzende Lässig in seiner ausführlichen Urteilsbegründung aus.
Der Berufung der Verteidigung gegen die Strafhöhe wurde dagegen Folge gegeben. Bei einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren für das schuldig gesprochene Delikt "sind 15 Monate für eine Ersttäterin wirklich hoch, außerordentlich hoch", sagte Lässig. Ein Herabsetzen der Strafe um fünf Monate sei "gerechtfertigt und schuldangemessen", da das Erstgericht bei der Strafbemessung zwei wesentliche Milderungsgründe außer acht gelassen habe. Lässig verwies zum einen auf die bisherige Unbescholtenheit der Ex-Politikerin: "Sie ist Jahrgang 1967 und hat sich ihr ganzes Leben wohl verhalten." Zum anderen habe das gegenständliche Strafverfahren Karmasin "gravierende Nachteile" eingebracht, was bei der Strafzumessung mitzuberücksichtigen sei.
Die Strafe unbedingt oder teilbedingt auszusprechen, wie die WKStA das in ihrer Berufung gegen das Strafausmaß gefordert hatte, kam für den Senat nicht in Frage. Für einen Ersttäter bzw. eine Ersttäterin sei eine bedingte Strafnachsicht "österreichweit üblich", sofern es sich nicht um Kapitalverbrechen handle, legte der Senatsvorsitzende dar. Karmasin, die in dieser Causa eine Zeit in U-Haft genommen worden war, habe überdies bereits das Haftübel verspürt. "Niemand hier im Saal wird wohl der Meinung sein, dass sie noch einmal eingesperrt gehört", sagte Lässig. (APA)