Antwort mit Spannung erwartet

Haftungsfragen am „Sonnendeck“: Jetzt soll der Bund für Klarheit sorgen

Wer haftet, wenn jemand – verbotenerweise – die Ufermauer besteigt und etwas passiert? Welche Art von Absturzsicherung braucht es bei welcher Neugestaltungsvariante? Entscheidende Fragen wie diese soll nun der Bund, konkret die Finanzprokuratur, klären.
© Rita Falk / Tiroler Tageszeitung

Nach einem Runden Tisch zur Franz-Gschnitzer-Promenade wartet die Stadt Innsbruck nun auf eine rechtliche Stellungnahme der Finanzprokuratur. Sobald strittige Haftungs- und Verantwortlichkeitsfragen geklärt sind, soll der Gemeinderat über die Neugestaltung des "Sonnendecks" entscheiden.

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