Gesundheitsdaten bald abrufbar

Einigung auf EU-weiten Datenzugriff: Arztbesuche im Urlaub werden einfacher

Im Urlaub verletzt? Wie der Ärztin klarmachen, welche Vorerkrankungen oder Allergien bestehen? Künftig sollen die Daten EU-weit abrufbar sein.
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Können Ärzte in Italien oder in Spanien bald die Gesundheitsdaten ihrer Patienten aus Österreich abrufen? In der EU ist genau das geplant.

Brüssel – EU-BürgerInnen sollen ihre Gesundheitsdaten künftig ganz einfach in allen Ländern der Europäischen Union nutzen können. Unterhändler der EU-Staaten (Rat) und des EU-Parlaments haben sich in der Nacht auf Freitag auf ein neues Gesetz für einen so genannten „EU-Gesundheitsdatenraum geeinigt. Das neue Gesetz soll den Austausch und den Zugang zu den Daten erleichtern, wie beide am Freitag mitteilten. Dadurch werden etwa für Touristen Krankenhausaufenthalte oder Arztbesuche im EU-Ausland einfacher.

Derzeit sei der Zugang zu Gesundheitsdaten innerhalb der Europäischen Union unübersichtlich und variiere stark, begründeten die Vertreter der Mitgliedstaaten den Plan. Mit dem neuen Gesetz solle es demnach etwa einem spanischen Touristen möglich sein, ein Rezept in einer österreichischen Apotheke abzuholen. Oder die Österreicherin kann mit ihrer Verletzung auch im Urlaubsland sicher sein, dass das medizinische Personal keine Medikamente verordnet, auf die sie allergisch reagiert.

Außerdem können die Daten künftig auch im öffentlichen Interesse für die Forschung genutzt werden. Das wurde von Forschern schon lange gefordert, um die Datenbasis zu vergrößern.

Opt-Out-Möglichkeit mit Ausnahmen vorgesehen

In Österreich hatte es zunächst die Befürchtung gegeben, dass die Opt-out-Option (die Abmeldung) bei der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA durch die neue EU-Regelung ausgehebelt werden könnte. Laut einer Aussendung des EU-Parlaments sieht die neue Verordnung aber ebenfalls ein Opt-out vor, mit allerdings einer Ausnahme für Fälle, in denen es um „vitale Interessen“, also lebenswichtige, geht.

Auch gegen die Nutzung der Daten für die Forschung könne man sich entscheiden. Auch hier gibt es aber Ausnahmefälle.

Konkret sollen die Ärzte überall in der EU auf Daten wie Vorerkrankungen, Röntgenbilder oder Medikamentenverschreibungen usw. zugreifen können. Auch für Forschungszwecke oder für eine bessere politische Entscheidungsfindung soll es möglich sein, dass die Daten anonymisiert (oder in einigen Fällen pseudonymisiert) zur Verfügung gestellt werden. Für Werbe-, Versicherungs- oder Kreditvergabezwecke soll dies aber verboten sein.

Die in der Nacht gefundene Einigung muss nun noch formal vom EU-Parlament und dem Rat abgesegnet werden. Das gilt in der Regel als Formsache. Jüngst gab es allerdings mehrere Fälle, in denen bereits ausverhandelte EU-Gesetze von einigen EU-Staaten wieder beanstandet wurden. (TT, dpa, APA)