Heftige Kritik

Keine Alternative vorgesehen: Bonus für Handwerk nur übers Internet

Wien – In Kraft getreten ist der Handwerkerbonus bereits mit 1. März, tatsächlich geltend gemacht werden kann er allerdings erst ab dem 15. Juli. Wie das Wirtschaftsministerium am Dienstag mitteilte, kann der Antrag ausschließlich online eingereicht werden – entweder mit einer Anmeldung über ID-Austria oder durch Hochladen eines Lichtbildausweises. Die Webseite dafür soll in den kommenden Wochen ins Netz gestellt werden.