Oberlandesgericht bestätigt
Wohnung übereilt per SMS verkauft: Innsbruckerin muss ausziehen
Vorsicht ist beim Immobilienverkauf geboten: Eine SMS genügt.
Das Oberlandesgericht bestätigte nun, was viele vielleicht nicht ahnen: Der Verkauf einer Immobilie ist auch per simpler SMS-Erklärung gültig.
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