Oberlandesgericht bestätigt

Wohnung übereilt per SMS verkauft: Innsbruckerin muss ausziehen

Vorsicht ist beim Immobilienverkauf geboten: Eine SMS genügt.

Das Oberlandesgericht bestätigte nun, was viele vielleicht nicht ahnen: Der Verkauf einer Immobilie ist auch per simpler SMS-Erklärung gültig.