Kommentar

Ein Gesetz im Leerlauf braucht mehr Biss

Es war einen Versuch wert. Tirol ist im Jahr 2022 zusammen mit den Ländern Salzburg und Steiermark in Sachen Leerstandsabgabe vorgeprescht. Seit 1. Jänner 2023 stehen also in Tirol Eigentümer in der Pflicht, Wohnungen, die länger als sechs Monate durchgehend ihrem eigentlichen Zweck nicht dienen, bei den Standort-Gemeinden als Leerstand zu melden. Und folglich für jeden Leerstands-Monat eine Abgabe zu zahlen. Die Meldungen für 2023 hätten bis 30. April verpflichtend eingehen müssen. Der Rücklauf war mit knapp 900 „Selbstanzeigen“ mau. Erwartet mau. Damit ist nun aber nicht das der Abgabe zugrunde liegende Gesetz gescheitert. Vielmehr ist die Bilanz Auftrag wie Verpflichtung zugleich, das Gesetz rasch nachzuschärfen. Drastisch.