75. Jahrestag der Gründung

Europas Gewissen: Dafür ist der Europarat zuständig

Parlamentarische Versammlung des Europarats in Straßburg. Nur wenige Meter weiter tagt das EU-Parlament.
© AFP/Florin

Der Europarat ist heute 75 Jahre alt. Als eine Art Schwesterorganisation der EU kümmert er sich vor allem um Menschenrechte und Demokratie.

Straßburg – Es war eine Idee des legendären britischen Premierministers Winston Churchill. Der Schutt des Zweiten Weltkriegs war noch nicht weggeräumt, da sagte er in einer Rede in Zürich: „Wir müssen eine Art Vereinte Nationen von Europa aufbauen. Nur auf diese Weise werden Hunderte Millionen von Arbeitern in die Lage versetzt, wieder zu den einfachen Freuden und Hoffnungen zurückzufinden, die das Leben lebenswert machen.“

Churchill war nicht naiv. Seine Friedensrhetorik hatte einen strategischen Hintergrund: Die Sowjetunion dehnte ihre Machtsphäre aus. Eine vom Systemkampf zwischen Ost und West bestimmte Weltordnung zeichnete sich ab. Also musste Europa rasch zu Einheit und eigener Stärke finden. Als ersten Schritt schlug Churchill die Bildung eines Europarates vor.

Winston Churchill 1950 auf dem Weg nach Straßburg zum Sitz des Europarats.
© imago

Am 5. Mai 1949 unterzeichneten Vertreter von zehn Ländern in London den Gründungsvertrag. Es ging um einen Zusammenschluss, der gemeinsame Ideale schützen und fördern sollte, um die Festigung von Frieden und Demokratie auf der Basis von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten.

Parallel dazu liefen andere Initiativen, etwa die gemeinsame Bewirtschaftung der kriegswichtigen Güter Kohle und Stahl. Sie mündeten in die heutige Europäische Union. Während die EU die politische Integration Europas vorantreibt, tritt der Europarat eher als moralische Instanz auf.

1950 wurde im Europarat die Europäische Menschenrechtskonvention ausgearbeitet. Über ihre Einhaltung wacht der Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der wie der Europarat selbst seinen Sitz in Straßburg hat.

Dass EU und Europarat auf dieselbe Überzeugung zurückgehen, zeigt sich räumlich und sprachlich. In Straßburg befindet sich das EU-Parlament neben dem Europarat. In der EU gibt es einen Europäischen Rat – die Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs –, was oft für Verwirrung sorgt. Als höchstes Gericht der EU fungiert der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg – nicht zu verwechseln mit dem EGMR des Europarats.

Ein Unterschied liegt in der Größe. Die EU mit heute 27 Mitgliedern hat sich zu einem weltpolitischen Akteur gemausert. Der Europarat mit heute 46 Mitgliedern – darunter die gesamte EU, aber auch die Türkei, die Schweiz, Norwegen und andere – ist breiter aufgestellt, aber auch weniger integriert und folglich weniger schlagkräftig.

Russland war dem Europarat nach dem Ende des Kalten Kriegs beigetreten, wurde aber nach seinem Großangriff auf die Ukraine 2022 ausgeschlossen. (TT, KAP)