Mahnklage des Seniorenheims

Leibrente nicht bezahlt: 90-jähriges Paar in Innsbruck soll Tochter klagen

Eine vereinbarte Leibrente gilt als Einkommen und wird zur Abdeckung der Heimkosten herangezogen. Die Eltern verzichteten, aber es gibt keine notarielle Beglaubigung.
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Weil Tochter die Leibrente nicht bezahlt: Betagtes Ehepaar vor Mahnklage durch Innsbrucker Seniorenheim. Auch monatliches Taschengeld soll einbehalten werden.

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