Oberlandesgericht gab ihm recht
Ex-Amtsleiter von Itter kann zurück: Kündigung war nicht rechtens
Die Gemeinde Itter muss ihren ehemaligen Amtsleiter wieder einstellen, entschied das Oberlandesgericht Innsbruck.
© Harald Angerer
Der ehemalige Itterer Amtsleiter hat auch vom Oberlandesgericht Recht bekommen. Die Berufung der Gemeinde wurde abgelehnt.