Novelle in Begutachtung

Ausgestopfter Wolf im Wohnzimmer: Jäger sollen Trophäe behalten dürfen

Bisher war es nur erlaubt, Wölfe für Museen, für die Forschung oder Schulungszwecke auszustopfen.
© APA/Guido Kirchner

Künftig sollen Jäger von ihnen erlegte Wölfe als Erinnerungsstück behalten dürfen. Ermöglichen soll das eine Novelle des Jagdgesetzes, die derzeit in Begutachtung ist.

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