Neues Gesetzespaket soll kommen: Scheinfirmen soll Handwerk gelegt werden
Wien – Das Finanzministerium hat ein neues Gesetzespaket zur Bekämpfung von Scheinunternehmen in Begutachtung geschickt. Die Nutzung von Scheinfirmen zur Verschleierung von Geldströmen und zur Hinterziehung von Steuern habe in den letzten Jahren „zu großen Herausforderungen für die Finanzverwaltung geführt“, heißt es. Seit 2014 sei die Anzahl der bescheidmäßig festgestellten Scheinunternehmen von 44 auf über 150 im Jahr 2023 gestiegen.
Ziel des Gesetzespakets ist es laut Finanzministerium, die Strohfirmen früher zu identifizieren und ergänzende Maßnahmen zu ergreifen, um Betrügerinnen und Betrüger früher und umfassender sanktionieren zu können. Unter anderem ist eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro für die Erstellung und Verwendung von Schein- und Deckungsrechnungen vorgesehen. Scheinunternehmen und Verdachtsfälle von Scheinunternehmen sowie weitere Betrugshandlungen sollen künftig auch in die Sozialbetrugsdatenbank aufgenommen werden. Das Ministerium erwartet durch das geplante Betrugsbekämpfungsgesetz Teil I und Teil II ein zusätzliches Abgabenaufkommen von 60 Mio. Euro pro Jahr.
800 Mio. Euro jährlich über Scheinunternehmen
Strohfirmen stellen oftmals Scheinrechnungen aus, die von so genannten Durchleiterfirmen bezahlt werden. Sobald das Geld am Konto eingeht, wird es behoben und in Folge als Schwarzgeld an das tatsächlich die Arbeiten ausführende Unternehmen übergeben. Außerdem werden Scheinrechnungen für zu Unrecht geltend gemachte Vorsteuern verwendet. Das Amt für Betrugsbekämpfung geht auf Basis der Geldwäsche-Verdachtsmeldungen des Bundeskriminalamtes von einem ungeklärten Abfluss von Bargeld in Höhe von jährlich bis zu 800 Mio. Euro über Scheinunternehmen aus.
„Scheinunternehmen, organisierte Schwarzarbeit und Geldwäsche bedrohen große Teile der legalen Wirtschaft“, begründen Finanzminister Magnus Brunner sowie Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (beide ÖVP) den Vorstoß. (TT)