Apothekenkammer klagte
Schönheitschirurg verkaufte Arzneimittel an Patienten: Höchstgericht bestätigt Verstoß
Ein Arzt gab an Patienten u.a. große Mengen an Tabletten zur Einnahme ab. Auch Fälschungen waren dabei.
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Im Fall eines Schönheitschirurgen stellte der Oberste Gerichtshof nun das Verhältnis von Ärzten und Apothekern bei der Medikamentenvergabe klar. Diese bleibt Sache der Apotheken.