Apothekenkammer klagte

Schönheitschirurg verkaufte Arzneimittel an Patienten: Höchstgericht bestätigt Verstoß

Ein Arzt gab an Patienten u.a. große Mengen an Tabletten zur Einnahme ab. Auch Fälschungen waren dabei.
© imago

Im Fall eines Schönheitschirurgen stellte der Oberste Gerichtshof nun das Verhältnis von Ärzten und Apothekern bei der Medikamentenvergabe klar. Diese bleibt Sache der Apotheken.