Urteile gegen Anbieter

Erfolge bei Servicepauschale: Rund 250 Mobilfunk-Kunden bekamen Geld zurück

Die jetzt ergangenen Urteile stellen klar, dass die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs zu den von Fitnessstudios verrechneten Servicepauschalen auf die Telekom-Branche übertragbar sind.
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Nach dem Ärger über die Abbuchung der Servicepauschale bekommen erste Kundinnen und Kunden ihr Geld zurück. In mehreren Fällen war von „gröblicher Benachteiligung“ die Rede. A1 hat einer Kundin Sonderkonditionen angeboten, wenn sie die Klage zurückzieht.