Reform des EU-Asylsystems ist final beschlossen: Diese Verschärfungen kommen
Brüssel – Der Rat der EU-Mitgliedstaaten hat am Dienstag in Brüssel die Reform des EU-Asylsystems final abgesegnet. Das EU-Parlament hatte bereits im April grünes Licht gegeben. Damit kann das Paket an EU-Gesetzen nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten. Die EU-Länder haben danach zwei Jahre Zeit für die Umsetzung. Vorgesehen sind zahlreiche Verschärfungen der bisherigen Regeln. Ziel des EU-Asyl- und Migrationspakts ist es, die irreguläre Migration einzudämmen.
Die Verschärfungen im Überblick:
Einheitliche Grenzverfahren: Das Paket sieht einheitliche Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen vor. Geplant ist insbesondere ein deutlich härterer Umgang mit Menschen aus Ländern, die als relativ sicher gelten. Bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag dürfen die Menschen unter haftähnlichen Bedingungen in Auffanglagern untergebracht werden. Diese sogenannte „Grenzprozedur“ soll bis zu zwölf Wochen dauern können.
Allgemein – also auch außerhalb der Grenzprozedur – wird eine Frist von sechs Monaten gesetzt, bis zu der es zu einem Erstentscheid im Asylverfahren kommen muss. Abgelehnte Asylbewerber sollen künftig leichter in sichere Drittstaaten abgeschoben werden können.
Änderung bei der Verteilung von Flüchtlingen: Die Verteilung der Schutzsuchenden unter den EU-Staaten wird in Zukunft mit einem „Solidaritätsmechanismus“ neu geregelt: Länder, die keine Flüchtlinge (mehr) aufnehmen wollen, müssen ausgleichende Unterstützungen leisten, etwa in Form von Geldzahlungen. In Fällen, wo ein Mitgliedstaat mit einer außergewöhnlich hohen Zahl an Ankünften konfrontiert ist, kann die Grenzprozedur auf die Angehörigen aller Länder mit einer Anerkennungsquote von unter 50 Prozent angewendet werden.
Im Fall einer sogenannten „Instrumentalisierung“ (also wenn ein Drittstaat bewusst Menschen an die EU-Grenze schleust) soll die verschärfte Grenzprozedur für alle gelten. Ausnahmen gelten hier für vulnerable Personen und Familien mit Kindern unter zwölf Jahren.
2023 fast so viele Anträge wie 2015 und 2016
Die Asylanträge in Europa steigen laut Eurostat-Daten an: Im Jahr 2023 haben demnach um ein Fünftel mehr Menschen als 2022 Asyl in der Europäischen Union beantragt. Nach einem erheblichen Rückgang im Jahr 2020 (417.100) steigt der Wert der Erstantragsteller EU-weit seit drei Jahren in Folge an, und erreichte 2023 fast die Höchstwerte der Jahre 2015 und 2016 (1.216.900 und 1.166.800) nach Beginn des Krieges in Syrien.
Österreich verzeichnete 2023 zwar die zweithöchste Anzahl an Erstanträgen im Verhältnis zur Bevölkerung, aber insgesamt um fast die Hälfte weniger Anträge als 2022. (APA/dpa)