AfD-Mann Höcke wegen Nazi-Spruchs zu Geldstrafe verurteilt
Halle – Das Landgericht Halle hat den deutschen AfD-Politiker Björn Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt. Er soll 100 Tagessätze je 130 Euro zahlen, also 13.000 Euro, urteilte das Gericht. Der 52-Jährige hatte die Vorwürfe zurückgewiesen, die verbotene Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP wissentlich verwendet zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten verlangt, die Verteidigung einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision noch möglich.
Der Thüringer AfD-Parteichef will am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei bei der Landtagswahl in Thüringen antreten. Das Urteil wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf seine Kandidatur haben.
Der in Nordrhein-Westfalen geborene Höcke, der vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist, wird sich wegen weiterer Vorwürfe vor Gericht verantworten müssen:
Bei einem Stammtisch in Gera soll er wieder die SA-Parole verwendet haben, das dritte Wort aber vom Publikum rufen lassen. Dies soll ebenfalls in Halle verhandelt werden. Am Landgericht Mühlhausen in Thüringen wurde eine Anklage gegen ihn wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. In beiden Fällen gibt es noch keine Termine. (dpa, TT)