Urteil zu „Pilnacek-Aufnahmen“: FPÖ klagte mit Erfolg gegen Hanger
Hanger verliert vor Gericht. Er wird gegen das Urteil zu den „Pilnacek-Aufnahmen“ aber Berufung einlegen.
Wien – FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker zeigt sich erfreut. Das dieswöchige Urteil des Handelsgerichts Wien ist für ihn ein Erfolg gegen die ÖVP als „Fake-News-Schleuder“. Andreas Hanger muss widerrufen, dass FPÖ-Obmann Herbert Kickl an der heimlichen Aufnahme oder der Veröffentlichung eines privaten Gesprächs mit dem ehemaligen (und später verstorbenen) Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek beteiligt gewesen ist.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Hanger wird gegen das Urteil berufen, wie er der Tiroler Tageszeitung mitteilte. „Wir sehen nach wie vor Aufklärungsbedarf im Zusammenhang mit den illegalen Pilnacek-Tonbandaufnahmen.“ Zudem werden „wir uns auch zukünftig mit Klagen nicht einschüchtern lassen und weitere FPÖ-Missstände aufzeigen“.
Die heimlichen Aufnahmen waren vor allem für die ÖVP unangenehm. Pilnacek sprach in privater Runde in einem Lokal darüber, dass ihm ÖVP-Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka vorgeworfen habe, Ermittlungen nie abgedreht zu haben. Das Gespräch vom vergangenen Sommer wurde heimlich aufgenommen.
Richter: „Kritik hat ihre Grenzen“
Für FPÖ-Mediensprecher Hafenecker steht fest: „Ob die Vorwürfe der Russland-Nähe oder jetzt die Pilnacek-Files – wann immer jemand von der ÖVP den Mund aufmacht, kommen ‚Fake News‘ heraus. Der trudelnden Volkspartei ist offenbar jedes Mittel recht, um die FPÖ und Herbert Kickl anzupatzen. Der Wahrheitsgehalt der ÖVP-Aussagen wird mittlerweile regelmäßig von den Gerichten zerpflückt.“
Im Urteil des Richters steht: „Kritik ist (...) grundsätzlich zulässig, ja gerade im politischen Prozess wohl auch notwendig im Sinn einer funktionierenden Demokratie. Allerdings hat sie eben ihre Grenzen. Diese werden hier aber überschritten, weil der Beklagte dem Kläger ein konkretes, verpöntes und zumindest in die Nähe der Strafbarkeit kommendes Verhalten vorwirft.
Der Beklagte geht nicht erst in der Wertung weiter, indem er ein unstrittiges Verhalten als besonders verwerflich herausstellt, sondern setzt bei den behaupteten Tatsachen an, indem er dem Kläger eine Beteiligung zumindest an der Veröffentlichung der Aufnahmen unterstellt. Dafür gibt es nicht einmal ein dünnes Tatsachensubstrat.“
Für Hafenecker ergibt sich darauf folgender Schluss:„Die gute alte Taktik der ÖVP, einfach alle anderen mit Dreck zu bewerfen, um sich selber besser dastehen zu lassen, hat zum Glück auch seine Grenzen. Und diese Grenzen wurden dem Kollegen Hanger nun einmal mehr vom Handelsgericht aufgezeigt.“