Entgeltliche Einschaltung

Betriebe gesichert übergeben

In den nächsten fünf Jahren stehen in Tirol bis zu fünftausend Übergaben in Familienunternehmen an – über die rechtliche Ausgestaltung informiert Rechtsanwalt Patrick Zeller.

Wie lange dauert ein Übergabeprozess in der Regel?

Patrick Zeller: Rechtlich lässt sich die eigentliche Übergabe schnell umsetzen. Dennoch ist ein langfristiger Planungshorizont zu empfehlen. Man sollte sich innerhalb der Familie frühzeitig für eine Nachfolger:in entscheiden und diesen rechtzeitig in die operative Geschäftsführung einbinden. Nur so kann der für die Weiterführung des Betriebes entscheidende Wissenstransfer sowie die Akzeptanz der Mitarbeiter:-­ innen für die Übernahme gewährleistet werden. Man spricht von circa fünf Jahren bei einer geordneten Übergabe. Freilich kann aufgrund äußerer Faktoren auch eine vorzeitige Übergabe angezeigt sein, denke man beispielsweise nur an die wieder heiß diskutierte Rückkehr zur Erbschaftssteuer.

„Es ist in enger Abstimmung mit dem Steuerberater ein erbrechtliches Gesamtkonzept zu erarbeiten.“

RA Mag. Patrick Zeller LL.M.

Worauf ist bei der rechtlichen Umsetzung besonders zu achten?

Zeller: Im Grunde ist in enger Abstimmung mit dem Steuerberater ein erbrechtliches Gesamtkonzept zu erarbeiten. Letztwillige Verfügungen, wie das Testament oder Vermächtnisse, sind an der mit der Betriebsübergabe und der Zielstruktur verbundenen Vertragsdokumentation auszurichten. Darüber hinaus stellen das zwingende Pflichtteilsrecht, der Interessenausgleich zwischen Übergeber:in und Übernehmer:in sowie – bei mehreren Übernehmer:innen – die Regelung der künftigen Gesellschafterstellungen die wesentlichen Punkte dar, die es bei der rechtlichen Ausgestaltung zu beachten gilt. Sofern die Pflichtteile der übrigen Erb:innen nicht durch andere Vermögensbestandteile des Übergebenden abgedeckt werden können, müsste allenfalls über eine entgeltliche Übertragung nachgedacht werden. Damit soll vermieden werden, dass sich der/die Übernehmer:in nach Ableben des Übergebenden mit Pflichtteilsergänzungsansprüchen konfrontiert sieht. Diese sind in Geld zu leisten und könnten – mangels Liquidität auf Seiten des Übernehmers zum Zeitpunkt der Fälligkeit – zur Zerschlagung des Unternehmens führen.

Wie wirkt sich die aktuelle Wirtschaftslage auf Betriebsübergaben aus?

Zeller: Nach pandemie- und kriegsbedingt schlechten Wirtschaftsjahren stellt sich aktuell häufiger die Frage, ob der Betrieb in seiner derzeitigen Konstitution überhaupt übergabetauglich ist. Man möchte die Nachkommen ja nicht mit einem ertragsschwachen Unternehmen belasten. Das zeigt sich auch am Trend, dass es im Rahmen eines Übergabeprozesses immer öfter zu einem Verkauf kommt. Der betriebswirtschaftliche Aspekt darf beim Übergabeprozess also nicht außer Acht gelassen werden.

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