Die späteren Sieger erkennt man am Start
Der Schritt in die Selbständigkeit erfordert neben Entschlossenheit und Durchhaltevermögen eine gute Vorbereitung – darüber informiert Rechtsanwältin Julia Barenth.
Kann ich ein Unternehmen auch neben einem Angestelltenverhältnis führen?
Julia Barenth: Grundsätzlich ja, es ist jedoch zu prüfen, ob man gesetzlichen oder vertraglichen Einschränkungen, beispielsweise Konkurrenz- oder Wettbewerbsverboten, unterliegt. Möchte man die unselbständige Tätigkeit aufgeben, ist zu klären, unter Beachtung welcher Fristen eine Kündigung möglich ist und ob bei Beendigung nachvertragliche Einschränkungen bestehen.
Wozu brauche ich einen Businessplan?
Barenth: Viele Gründer empfinden die Erstellung eines Businessplans als zeitaufwändiges Übel. Dabei sind die wirtschaftlichen Gesichtspunkte ein wesentliches Entscheidungskriterium für oder gegen eine Neugründung. Im Rahmen eines Businessplans sollten neben Anfangsinvestitionen auch laufende Kosten berücksichtigt werden. Der Businessplan kann einen Einblick geben, ab welchem Zeitpunkt mit einer Gewinnerzielung zu rechnen sein sollte. Ein gut ausgearbeiteter Businessplan verhindert Enttäuschungen und kann zu einem späteren Zeitpunkt herangezogen werden, um zu evaluieren, ob die anfänglichen Erwartungen eingetreten sind.
„Ein gut ausgearbeiteter Businessplan verhindert Enttäuschungen und ist Grundlage für spätere Evaluierungen.“
RA Mag. Julia Barenth
Welche Überlegungen sind bei der Wahl der Rechtsform zu berücksichtigen?
Barenth: Vor der Frage nach der Rechtsform ist zu entscheiden, ob man als Einzelkämpfer oder im Rahmen einer Partnerschaft tätig werden möchte. Im zweiten Fall empfehlen wir stets vor Abschluss von (Gesellschafts-)Verträgen jeglicher Art, Stressszenarien mit dem oder der künftigen Partner:in zu besprechen. Ein maßgeschneiderter Gesellschaftsvertrag sollte die Realität des gemeinschaftlichen Wirkens abbilden. Auch Faktoren wie Haftungspotentiale, Art und Höhe der (Einkommens-)Besteuerung, Erfordernisse der Kapitalbeschaffung, Gründungs- und Verwaltungsaufwand, etc. bestimmen die Rechtsformwahl. Die häufig von Einzelpersonen gewählten Rechtsformen sind das Einzelunternehmen oder die GmbH. Partner:innen entscheiden sich regelmäßig für die Gründung einer OG, KG oder GmbH.
Was könnte sonst noch eine Rolle spielen?
Barenth: Jeder Gründer sollte sich mit der Wahl des für sein Unternehmen geeigneten Standorts, Fördermöglichkeiten und mit versicherungsrechtlichen Gesichtspunkten beschäftigen. Ihre Rechtsanwaltskanzlei steht Ihnen von Beginn an als Ihr verlässlicher Partner zur Seite, um Sie bestmöglich bei der erfolgreichen Umsetzung Ihrer Ziele zu unterstützen.
Kontakt und weitere Infos:
RA Mag. Julia Barenth