Bürger erhielten Recht
Gericht beendete Bebauungsplan-Schikane gegen zwei Familien in Jenbach
Mit Blumentrögen ließ das Bauamt die Zufahrt zum Privatgrund verstellen. Die Straßen- und Baufluchtlinie wollte der Gemeinderat bis zur Hausfassade legen. Dem erteilte das Land und das Gericht eine Abfuhr.
© Dähling
Die Gemeinde Jenbach wollte mit einer an der Hausfassade verlaufenden Bau- und Straßenfluchtlinie ein privates Bauvorhaben verhindern – unzulässig, urteilte das Landesverwaltungsgericht.
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