Probeführerschein-Lenker raste durch Imst: Auto beschlagnahmt
Imst – Seinen Probeführerschein ist ein junger Österreicher seit gestern um 14.45 Uhr los. Der 20-Jährige war auf der L249 im Bereich Industriezone Imst anstatt mit den erlaubten 50 km/h mit 124 km/h unterwegs.
Dem nicht genug: Im Pkw des Rasers saßen noch drei Kindern im Alter von vier, neun und zehn Jahren. Neben dem Führerschein musste der 20-Jährige auch sein Auto abgeben, welches die Polizei an Ort und Stelle vorläufig beschlagnahmte. (TT.com)
Wann darf ein Fahrzeug beschlagnahmt werden?
Die Polizei kann Fahrzeuge vorläufig beschlagnahmen bei Geschwindigkeitsübertretungen
- von 60 km/h im Ortsgebiet oder
- von 70 km/h außerhalb des Ortsgebietes.
Die Behörde, üblicherweise die Bezirkshauptmannschaft oder der Stadtmagistrat, kann ein Fahrzeug mit Bescheid beschlagnahmen, wenn
- die oben angegebenen Geschwindigkeiten übertreten wurden UND dem Lenker innerhalb der letzten vier Jahre der Führerschein entzogen wurde ODER
- wenn die erlaubte Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerorts um mehr als 90 km/h überschritten wurde.
Unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Beschlagnahmung per Bescheid kann ein Auto im Extremfall auch versteigert werden, „um den Täter von weiteren gleichartigen Übertretungen abzuhalten“, heißt es im Gesetz.