Im ersten Quartal 2024

Immer mehr Scheinfirmen und Zockerei: Finanzpolizei hob fast fünf Millionen Euro Strafen ein

Die Finanzpolizei rückte zu Kontrollen in 7100 Betreiben aus.
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Die Finanzpolizei hat im ersten Quartal 2024 Strafen in Höhe von 4,8 Mio. Euro eingehoben. Beim illegalen Glücksspiel und bei Scheinfirmen gab es Zuwächse.

Wien – Die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung hatte heuer im ersten Quartal alle Hände voll zu tun. Insgesamt sind im Kampf gegen Schwarzarbeit, Scheinbeschäftigung und illegales Glücksspiel bei Kontrollen mehr als 15.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in rund 7100 Betrieben überprüft worden. Mit 2100 Strafanträgen sind allein im ersten Quartal mehr als 4,8 Mio. Euro an Strafgeldern eingehoben worden.

Wie das Finanzministerium mitteilt, betreffen die meisten Verstöße Vergehen gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz (872), gefolgt von Schwarzarbeit (787) sowie Vergehen gegen das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (410). Auch der Kampf gegen das illegale Glücksspiel werde von der Finanzpolizei unvermindert fortgeführt, betont Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). So wurden im ersten Quartal in diesem Bereich 42 gezielte Kontrollen durchgeführt und in der Folge 32 Verstöße aufgedeckt. 750.000 Euro kassierten die Beamten an Strafgeldern ein. Aufgrund von mehreren großen Fällen im Raum Salzburg entspricht die Summe einem Plus von mehr als 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, wo Strafen in Höhe von 492.000 Euro verhängt worden sind.

Neues Gesetz in Arbeit

Als weiterhin problematisch gilt laut dem Finanzministerium die Entwicklung bei Scheinunternehmen. Im ersten Quartal 2024 konnten 39 solche Fake-Firmen identifiziert werden, um ein Drittel mehr als im ersten Quartal des Vorjahres. Derzeit befindet sich zum Schutz der redlichen Wirtschaft ein neues Betrugsbekämpfungsgesetz in Begutachtung, um gegen Scheinunternehmen noch effektiver vorgehen zu können. Laut Gesetzesentwurf ist darin eine Sanktion für die Erstellung und Verwendung von Schein- und Deckungsrechnungen vorgesehen, wofür Strafen bis zu 100.000 Euro drohen. „Damit geben wir der Finanzpolizei ein neues Werkzeug im Kampf gegen schwarze Schafe“, erklärt Finanzminister Brunner. (APA, TT)