FAQ zur Wahl am Sonntag

Mehr als nur ein Kreuz machen: Was man zur EU-Wahl wissen sollte

Die 720 Mitglieder des Europäischen Parlaments stehen am Sonntag zur Wahl. Neben Österreich wählen auch die anderen 26 EU-Mitgliedsstaaten ihre VertreterInnen.
© canva/APA,Robert Jäger

Am Sonntag schreitet Österreich zur Wahlurne. Denn am 9. Juni kann die Bevölkerung ihre 20 VertreterInnen für des EU-Parlaments wählen. Aber wo wähle ich und um was geht es bei der Wahl eigentlich genau? Häufig gestellten Fragen – und Antworten – zur EU-Wahl im gesammelten Überblick.

🧐 Vor der Wahl

Was wird gewählt?

Am Sonntag werden, wie alle fünf Jahre, die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Die letzte Wahl fand am 26. Mai 2019 statt. Die Abgeordneten werden auch EU-MandatarInnen genannt, sie kommen aus allen 27 EU-Mitgliedsländern. Insgesamt werden dieses Mal 720 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt (um 15 mehr als bei der letzten Wahl ). Aus Österreich werden 20 MandatarInnen in das EU-Parlament entsandt. Diese werden am Sonntag in Österreich gewählt.

Warum ist das wichtig?

Wer sich an den Wahlen beteiligt, entscheidet mit, welche Europaabgeordneten ins EU-Parlament kommen. Im EU-Parlament werden von diesen Abgeordneten neue Rechtsvorschriften ausgearbeitet (gemeinsam mit den VertreterInnen der Regierungen der EU-Staaten). Auch wählen die EU-Abgeordneten den Präsidenten und die Mitglieder der Europäischen Kommission. Wer wählt, kann also mitentscheiden, in welche Richtung sich die EU entwickelt.

❓ Welche Parteien stehen in Österreich zur Wahl?

Prinzipiell die sieben Parteien, die am Stimmzettel stehen: Neben den fünf Nationalratsparteien ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS und Grüne sind das die KPÖ und die Coronamaßnahmen-kritische Liste DNA. Letztere beide haben es geschafft, die nötigen 2600 Unterstützungserklärungen österreichweit zu sammeln. Die Mandate werden entsprechend den jeweiligen Listen verteilt – es sei denn, ein Kandidat bekommt genug Vorzugsstimmen. Dann überholt er die oder den vor ihm bzw. ihr Gereihten.

So sieht der Stimmzettel für die EU-Wahl aus.
© ROBERT JAEGER

Wer darf wählen?

Antwort: Jeder Österreicher, der spätestens am Wahltag, also am Sonntag, 16 Jahre alt wird – und dazu Bürger aus anderen EU-Staaten, die hier leben und am Stichtag, dem 26. März, in der Europa-Wählerevidenz standen. Nicht mitwählen dürfen nur rechtskräftig zu einer längeren Freiheitsstrafe Verurteilte, denen vom Richter das Stimmrecht entzogen wurde.

Muss ich wählen gehen?

Wahlpflicht besteht nicht.

Wo kann ich wählen?

Wer im Vorfeld keine Wahlkarte beantragt hat, der kann nur am 9. Juni im „eigenen“ Wahllokal an seinem Hauptwohnsitz wählen (jener Ort, an dem man am Stichtag am 26. März seinen Hauptwohnsitz gemeldet hat). Wo dieses zu finden ist, erfährt man in der amtlichen Wahlinformation: Diese wurde etwa drei Wochen vor der Wahl mit der Post an alle Wahlberechtigten versandt.

Wie finde ich mein Wahllokal? Und die Öffnungszeiten?

Circa 540.000 Wahlberechtigte in Tirol können am Sonntag ihre Stimme abgeben. In jeder der 277 Tiroler Gemeinden findet sich ein Wahllokal. In größeren Gemeinden können es auch mehrere sein. Insgesamt öffnen am Sonntag 767 Wahllokale in Tirol ihre Türen. Über 97 Prozent der Wahllokale in Tirol sind barrierefrei erreichbar. Die Öffnungszeiten der Wahllokale sind unterschiedlich. So öffnen in Pfunds die Wahllokale bereits um 6 Uhr. Am längsten, nämlich bis 16 Uhr, haben die Wahllokale in Innsbruck und Iselsberg-Stronach geöffnet.

Altenwohnheime und Seniorenheim haben gesonderte Öffnungszeiten. Alle Wahllokale und ihre Öffnungszeiten in Tirol können hier eingesehen werden. Einen interaktiven Wahllokalfinder für Innsbruck findet sich hier.

❓ Wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

Mit dem Wahlschluss am Sonntag um 23 Uhr ist Italien das Land, in dem am längsten abgestimmt werden kann. Erst danach dürfen die Wahlbehörden die Ergebnisse der EU-Wahl offiziell veröffentlichen – so lautet eine Vorgabe der EU-Kommission. Das vorläufige Österreich-Ergebnis wird am Sonntag ab 23 Uhr erwartet. Es wird bereits den Großteil der Briefwahlstimmen enthalten. Das vorläufige Endergebnis inklusive aller Wahlkartenstimmen wird dann am Montagabend vorliegen.

❓ Gibt es Trendprognosen?

Bevor die Wahlergebnisse vorliegen, werden in mehreren Ländern Exit-Polls veröffentlicht. Auch in Österreich wird es bereits nach Schließung der Wahllokale erste Prognosen geben: Die Nachrichtenagentur APA, der ORF und der Privatsender Puls24 wollen um 17 Uhr gemeinsam eine Trendprognose über den Wahlausgang veröffentlichen.

🚶 Im Wahllokal

Brauche ich einen Ausweis, um wählen zu können?

Ja, ein Ausweis muss im Wahllokal vorgezeigt werden. In Betracht kommen dafür Personalausweise, Pässe und Führerscheine, überhaupt alle amtlichen Lichtbildausweise. Die Amtliche Wahlinformation muss man nicht dabei haben – aber die Wahlkarte, falls man eine angefordert hat.

Wer sitzt denn im Wahllokal so rum?

Der „Chef“ im Wahllokal ist der Wahlleiter. Die anderen Personen sind entweder WahlhelferInnen oder VertreterInnen der Parteien. Drei sind die von den Parteien gestellten BeisitzerInnen und dürfen mitentscheiden, etwa ob ein Stimmzettel gültig ist. Nur an Beratungen teilnehmen, aber nicht mitstimmen dürfen Vertrauenspersonen (maximal zwei pro Partei). Außerdem dürfen sich WahlzeugInnen im Wahllokal aufhalten, auch hier wieder maximal zwei pro Partei.

Wie viel Zeit habe ich in der Wahlkabine?

Das steht nicht im Gesetz. Aber der Wahlleiter oder die Wahlleiterin könnte einen zum Verlassen der Wahlzelle auffordern, wenn er das Gefühl hat, dass man mit seinem Warten andere an der Stimmabgabe hindern will.

Darf ich in der Wahlzelle telefonieren?

Auch das ist nicht im Gesetz geregelt. Prinzipiell also schon, wenn man dadurch andere nicht stört – und man es vom Wahlleiter bzw. der Wahlleiterin nicht verbietet bekommt.

❓ Darf ich meinen ausgefüllten Stimmzettel fotografieren und auf Social Media posten?

Das ist nicht verboten. Das in der Verfassung verankerte Wahlgeheimnis schützt WählerInnen davor, dass gegen deren Willen bekannt wird, wie abgestimmt wurde. Den Stimmzettel eines anderen ohne dessen Zustimmung zu fotografieren und zu posten, wäre also verboten.

❓ Ich kann aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht selbst ankreuzen. Darf mir jemand dabei helfen?

Ja. Menschen mit Behinderungen dürfen sich – auch im Wahllokal – von einer selbst gewählten Begleitperson helfen lassen. Betrügen sollte man nicht: Wer sich fälschlich als blind, sehbehindert oder Mensch mit Behinderungen ausgibt, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 218 Euro bzw. Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen bestraft werden.

❓ Darf ich gemeinsam mit meinem Partner oder meiner Partnerin in die Wahlkabine gehen?

Nein. Abgesehen von der Begleitpersonen für Menschen mit Behinderungen „darf eine Wahlzelle jeweils nur von einer Person betreten werden“, besagt die Europawahlordnung.

🗳️ Auf dem Stimmzettel

❓ Wie fülle ich den Stimmzettel richtig aus?

Ein amtlicher Stimmzettel gilt dann als gültig ausgefüllt, wenn aus ihm eindeutig hervorgeht, welche Partei der Wähler bzw. die Wählerin wählen wollte. Für gewöhnlich geschieht das mit einem Kreuz in dem links von der Parteibezeichnung vorgedruckten Kreis. Der Stimmzettel ist aber auch dann gültig, wenn der Wille des Wählers auf andere Weise, zum Beispiel durch Anhaken, Unterstreichen, durch Durchstreichen der übrigen Parteien oder durch Bezeichnung mindestens eines Bewerbers oder einer Bewerberin der Parteiliste eindeutig zu erkennen ist.

❓ Wann ist ein Stimmzettel ungültig ausgefüllt?

Kurz gesagt: Immer dann, wenn der Wählerwille nicht eindeutig hervor geht. Also etwa wenn entweder kein Bewerber oder zwei Parteien angekreuzt wurden. Oder auch, wenn ein anderer als der amtliche Stimmzettel verwendet, oder dieser durch Abreißen oder dergleichen so beschädigt wurde, dass nicht mehr eindeutig hervorgeht, welche Partei der Wähler oder die Wählerin wählen wollte.

❓ Darf ich den Stimmzettel zu einem Papierflieger oder Boot falten und so (im Kuvert) abgeben?

Ja, aber nur, wenn er noch gut leserlich ist. Sonst ist er ungültig, das heißt, die Stimme wird nicht mitgezählt.

❓ Darf ich Zeichnungen auf dem Stimmzettel machen?

Auch hier lautet die Antwort ja. Aber nur so, dass noch klar erkenntlich ist, welche Partei bzw. welche Vorzugsstimmen-KandidatInnen gewählt wurden.

❓ Darf ich auch Zeichnungen auf mein Wahlkuvert machen?

Nein. Darauf steht sogar eine Strafe von bis zu 218 Euro bzw. zwei Wochen Ersatzhaft. In Paragraph 50 der Europawahlordnung steht: „Die Anbringung von Worten, Bemerkungen oder Zeichen auf den Wahlkuverts ist verboten.“

❓ Wie viele Vorzugsstimmen kann ich vergeben?

Bei der EU-Wahl kann nur eine Vorzugsstimme vergeben werden.

❓ Ich möchte Partei A wählen, aber einer Person meine Vorzugsstimme geben, die für eine andere Partei kandidiert. Ist das möglich?

Nein. Die Person, der sie ihre Vorzugsstimme geben, muss der gewählten Partei angehören. Sonst ist die Vorzugsstimme ungültig.

❓ Woher weiß ich, wem ich eine Vorzugsstimme geben kann?

Die Kandidaten stehen auf einem Aushang im Wahllokal. Wenn Sie eine Wahlkarte anfordern, bekommen Sie mit dieser auch eine Broschüre mit allen Namen.

❓ Ich hab die falsche Partei angekreuzt. Was soll ich tun?

Am besten beim Wahlleiter bzw. der Wahlleiterin einen neuen Stimmzettel holen – denn diesem muss ganz eindeutig zu entnehmen sein, wen Sie gewählt haben. Holen Sie sich einen zweiten Stimmzettel, müssen Sie den ersten vor der Wahlbehörde zerreißen und mitnehmen – damit das Wahlgeheimnis gewahrt ist. (TT.com/APA)

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