Entscheidung rechtskräftig

Bauunternehmen Fröschl akzeptiert Kartell-Strafe von 1,4 Millionen Euro

Innsbruck – Das Verfahren um die lokale Nebenbeteiligung des Tiroler Bauunternehmens Fröschl im Baukartell ist rechtskräftig abgeschlossen. Für die Zeit von 2005 bis 2016 hatte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Fröschl in einzelnen Bauvorhaben in Tirol „in geringer Intensität“ die Teilnahme an Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch bei Bauausschreibungen vorgehalten.

Fröschl hat mit den Kartellbehörden umfassend kooperiert und die Vorhalte im Rahmen des Settlements anerkannt. Dem anschließenden Antrag der Wettbewerbshüter über eine geminderte Geldbuße von 1,4 Mo. Euro hat das Kartellgericht stattgegeben. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.

Seit Jahren bekennt sich Fröschl, wie das Unternehmen mitteilt, zu einer umfassenden Kartellrechts-Compliance und ist ISO-zertifiziert nach ISO 37001 „Antikorruption“ und nach ISO 37301 „Compliance“.

Geldbuße von 1,4 Millionen Euro

Am 5. September 2023 war von der Bundeswettbewerbsbehörde nach einer Einigung mit Fröschl bei Gericht eine Geldbuße von 1,4 Mio. Euro beantragt worden. Aufgrund des vergleichsweise kürzeren Zeitraums der unmittelbaren Beteiligung an den Markt-Verstößen sowie ihres regionalen Tätigkeitsbereichs in Tirol war Fröschl als Nebenbeteiligte der Gesamtzuwiderhandlung eingestuft worden.

Bei der Bemessung der Geldbuße war auch die Einrichtung eines umfassenden Compliance-Systems mitberücksichtigt worden. Die BWB hat daher ‒ unter Einbindung des Bundeskartellanwalts ‒ eine geminderte Geldbuße beantragt. Fröschl hat die Höhe als verhältnismäßig anerkannt.

Bisher wurden in Sachen Baukartell etliche weit höhere Strafen verhängt: So musste Swietelsky 27 Mio. Euro an Strafe berappen, Porr zahlte 62 Mio. Euro, die Strabag 45 Mio. Euro, die HABAU 26,3 Mio. Euro, Granit 9,8 Mio. Euro und Pittel&Brausewetter 4,8 Mio. Euro. (va)