Aktiv Schäden gut gemacht
Wände mit Farbe beschmiert: Symbolische Strafe für jungen Sprayer am Landesgericht
Graffitis in Lachsfarbe waren das Erkennungszeichen eines jungen Sprayers. Schon vor dem Prozess am Landesgericht regelte der Bursche jedoch Schadenswiedergutmachungen im vierstelligen Eurobereich. Das Gericht erkannte zwar auf Sachbeschädigung, verhängte jedoch nur eine symbolische Strafe.