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Trunkenheit am Steuer kann sehr teuer werden

Je nach Alkoholisierungsgrad fallen die Strafen unterschiedlich hoch aus: Ab 0,8 Promille droht ein Führerscheinentzug von bis zu drei Monaten – neben einer Geldstrafe.
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In Österreich gilt das Autofahren unter Alkoholeinfluss ab 0,5 Promille als Verwaltungsstraftat, die mit erheblichen Folgen verbunden ist, wie Rechtsanwalt Simon Kapferer weiß.

Ist Autofahren unter Alkoholeinfluss erlaubt?

Simon Kapferer: Nein. Auch andere Suchtmittel sind beim Lenken oder bereits bei der Inbetriebnahme eines Kfz höchst gefährlich und können erhebliche Folgen für die betroffene Person und etwaige Opfer nach sich ziehen. Da bereits ab 0,8 Promille jedenfalls ein durch Alkohol beeinträchtigter Zustand gegeben ist und dieser auch darunter im Einzelfall vorliegen kann, gibt es die klare Empfehlung: Kein Alkohol am Steuer.

Welche Promillegrenzen (Blutalkoholgehalt) sind zu beachten?

Kapferer: Unter 0,5 Promille sind vor allem Probeführerscheinbesitzer (max. 0,1 Promille) betroffen. Für alle Fahrzeuglenker drohen Geldstrafen, die von der konkreten Alkoholisierung abhängen: 0,5 bis 0,79 Promille 300 bis 3700 Euro und Vormerkung; 0,8 bis 1,19 Promille 800 bis 3700 Euro und Führerscheinentzug von ein bis drei Monaten; 1,2 bis 1,59 Promille 1200 bis 4400 Euro und Führerscheinentzug von mind. vier Monaten; 1,6 Promille oder bei Verweigerung des Alkomattests 1600 bis 5900 Euro und Führerscheinentzug von mind. sechs Monaten. Zusätzlich sind – je nach Promillegrenze – weitere Maßnahmen zu verhängen wie Nachschulung, amtsärztliche und verkehrspsychologische Untersuchung oder Verkehrscoaching. Alle verhängten Maßnahmen müssen Sie selbst bezahlen. Neben der Gefährdung von anderen Menschen bedeutet Fahren im beeinträchtigten Zustand häufig: Es wird sehr teuer.

„Es droht ein Regress der Haftpflichtversicherung, auch bei weniger als 0,5 Promille.“

RA MMag. Simon Kapfere

Welche Folgen drohen bei einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss?

Kapferer: Neben den eigenen Schäden, die man nicht ersetzt bekommt, und den beschriebenen Kosten entstehen hohe Schadenersatzansprüche der Opfer und sonstiger Beteiligter. Daneben drohen Strafverfahren, die mit Gefängnisstrafen enden können.

Was passiert versicherungsrechtlich?

Kapferer: Es droht ein Regress der Haftpflichtversicherung, auch bei weniger als 0,5 Promille. Falls man sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befindet, bezahlt zwar die Haftpflichtversicherung die Schäden des Unfallgegners, sie kann aber einen fünfstelligen Betrag vom Unfallverursacher zurückfordern.

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