Nein zu Mindeststrafen
Strafe für illegale Freizeitwohnsitze soll verdoppelt werden: 80.000 Euro dürften abschrecken
Die Strafen sollen eigentlich abschrecken. Doch bei sehr teuren Objekten scheinen sie zu niedrig.
© Thomas Böhm
Der Verfassungsdienst des Landes schlägt vor, die Höchststrafe für illegale Freizeit von 40.000 auf 80.000 Euro anzuheben. Nein zu Mindeststrafen.
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