Nein zu Mindeststrafen

Strafe für illegale Freizeitwohnsitze soll verdoppelt werden: 80.000 Euro dürften abschrecken

Die Strafen sollen eigentlich abschrecken. Doch bei sehr teuren Objekten scheinen sie zu niedrig.
© Thomas Böhm

Der Verfassungsdienst des Landes schlägt vor, die Höchststrafe für illegale Freizeit von 40.000 auf 80.000 Euro anzuheben. Nein zu Mindeststrafen.