AK erreichte Einlenken

Nach massiver Kritik: Klage gegen Freizeitticket gestoppt

Nur Menschen mit Hauptwohnsitz in Tirol können das Freizeitticket in Anspruch nehmen. Dagegen hatte der Verein für Konsumenteninformation Klage eingebracht.
© Rita Falk / Tiroler Tageszeitung

Nach massiver Kritik an der eingebrachten Klage gegen die Wohnsitz-Klausel in den AGB des Freizeittickets kann laut Information des VKI sowie des zuständigen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz das Verfahren vorerst gestoppt werden. Jetzt sollen direkte Gespräche zwischen den Verfahrensparteien geführt und Lösungen gefunden werden.