Kommentar
Die Leine im Tierschutz ist immer noch zu lang
Lange hat es gedauert, kürzlich konnte sich die Bundesregierung zur Novellierung des Tierschutzgesetzes durchringen. Breit wird nun das Qualzuchtverbot beklatscht. Tiere werden aufgrund bestimmter „attraktiver“ Merkmale gezüchtet, für sie bedeutet dies meist lebenslangen Schmerz, Behinderungen wie Taubheit oder Blindheit und/oder laufend Operationen. Längst war es Zeit, dem einen Riegel vorzuschieben.