Maßnahme nicht verhältnismäßig

Gericht im Trentino stoppte Entnahmeverfügung für „Problembärin“

Das Verwaltungsgericht Trient hat erneut entsprechenden Rekursen von Tierschutzorganisationen stattgegeben.

Trient – Eine zweite, vom Trentiner Landeshauptmann unterzeichnete Verordnung mit einer Abschussverfügung gegen die sogenannte Problembärin KJ1 ist außer Kraft. Das Verwaltungsgericht Trient hat erneut entsprechenden Rekursen von Tierschutzorganisationen stattgegeben, wie die Mailänder Tageszeitung "Corriere della Serea" am Dienstag berichtete. Das Verwaltungsgericht stoppte die Abschussverordnung mit der Begründung, dass die Maßnahme nicht verhältnismäßig sei.

Die Bärin hatte am 16. Juli bei Drò im norditalienischen Trentino einen französischen Urlauber angegriffen und verletzt. Daraufhin hatte Landeshauptmann Maurizio Fugatti eine erste Abschussverordnung gegen die mit dem Code KJ1 bekannte Bärin unterzeichnet. Diese wurde in Folge eines Rekurses von Tierschützern vom regionalen Verwaltungsgericht ausgesetzt, weil noch nicht bewiesen sei, dass KJ1 für den Angriff verantwortlich sei.

Zweite Abschussverfügung gescheitert

Fugatti unterzeichnete daraufhin eine zweite Abschussverfügung, in der betont wurde, dass aufgrund der Untersuchung von genetischem Material am Angriffsort festgestellt werden konnte, dass der Urlauber von Bärin KJ1 angegriffen worden sei. Auch in diesem zweiten Fall reichten Tierschutzorganisationen Rekurs ein, dem das Gericht stattgab.

Im Trentiner Caldes hatte im April 2023 eine Bärin einen 26-jährigen Jogger tödlich verletzt. Das Trentino hatte zuletzt einen Gesetzesentwurf gebilligt, mit dem die Ausbreitung der Bärenpopulation eingedämmt werden soll. Der Entwurf sieht die Möglichkeit vor, bis zu acht Tiere pro Jahr zu töten. Laut jüngsten Schätzungen beläuft sich die Zahl der Bären im Trentino auf über 100 Exemplare. (APA)

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