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Künstliche Intelligenz als Herausforderung

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz im Europäischen Wirtschaftsraum wird durch den europäischen AI Act (KI-Verordnung) geregelt – dem weltweit ersten umfassenden Gesetz zur künstlichen Intelligenz.
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Das Thema künstliche Intelligenz (KI) ist allgegenwärtig. Nun hat die EU Regeln für den KI-Einsatz erlassen, um Risiken abzumildern.

Warum hat die EU die KI-Verordnung erlassen?

Lukas Staffler: Unverbindliche Ethik-Leitlinien reichen nicht aus, damit neue Internettechnologien zum Wohl der Gesellschaft eingesetzt werden. Die EU will durch Regeln für den KI-Einsatz ein hohes Schutzniveau an Gesundheit, Sicherheit und Grundrechten gewährleisten. Die Verordnung soll sicherstellen, dass KI-Technologie im EU-Wirtschaftsraum verantwortungsvoll genutzt wird.

Was steht in der KI-Verordnung?

Lukas Staffler: Die Verordnung verbietet einige KI-Praktiken und klassifiziert erlaubte KI-Systeme nach Risikogruppen. Je nach Risiko sind unterschiedliche Maßnahmen zu treffen. So kann der Einsatz eines KI-Chatbots auf der Webseite ein geringes Risiko, der KI-Einsatz bei Stellenbewerbungen jedoch ein hohes Risiko darstellen. Wer Hochrisiko-KI einsetzen will, muss Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.

„Die Verordnung betrifft viele Risiken des westlichen Lebensmodells sowie den Schutz vulnerabler Personen.“

RA Lukas Staffler

Welche Risiken betrifft sie?

Lukas Staffler: Die Verordnung betrifft vielfältige Risiken unseres westlichen Lebensmodells wie das Verbot von „Social Scoring“ nach chinesischem Modell. Es geht auch um den Schutz vulnerabler Personen und Gruppen, etwa im Arbeitsverhältnis: hier gelten strenge Regeln, weil die Gefahr von Diskriminierung oder Benachteiligung durch KI sehr hoch ist.

Welche Datenschutzrisiken birgt der KI-Einsatz?

Lukas Staffler: KI wird mit Daten trainiert und verarbeitet Daten. Fehlerhafte Algorithmen oder unzureichende Sicherheitsvorkehrungen können deshalb zu empfindlichen Datenlecks führen. Weitere Risiken sind die Extraktion sensibler Informationen aus Unterhaltungen und KI-Entscheidungen ohne menschliches Zutun. Derartige Risiken adressiert die KI-Verordnung.

Wie sollen KMU die Anforderungen stemmen?

Lukas Staffler: Viele Vorgaben der KI-Verordnung bekommt man durch Anpassung und Erweiterung bestehender Maßnahmen in den Griff. Achten Sie auf Synergien, zum Beispiel bei der Datenschutz- und Grundrechtefolgenabschätzung. Sprechen Sie mit Ihrer Rechtsanwältin oder Ihrem Rechtsanwalt, um KI rechtssicher im Unternehmen zu integrieren.

Kontakt: RA Mag. Dr. Lukas Staffler

PhD, LL.M. (London)

lukas.staffler@ra-awz.at

www.ra-awz.at