150 km/h in einer 70er-Zone: Auto von 32-jährigem Raser in Söll beschlagnahmt
Der Österreicher war auf der Eibergstraße über 80 km/h zu schnell unterwegs. Ihm wurde auch der Führerschein abgenommen.
Söll – Sein Auto ist seit Dienstagvormittag ein 32-Jähriger nach einer massiven Geschwindigkeitsübertretung los. Der Österreicher war gegen 9.30 Uhr auf der Eibergstaße in Söll mit 151 km/h von der Polizei geblitzt worden. In diesem Bereich gilt jedoch eine 70er-Beschränkung.
Neben der – zumindest vorläufigen – Fahrzeugbeschlagnahmung wurde dem Mann auch der Führerschein an Ort und Stelle abgenommen. Nun muss die zuständige Bezirkshauptmannschaft über die weitere Beschlagnahmung des Autos entscheiden. (TT.com)
Wann darf ein Fahrzeug beschlagnahmt werden?
Die Polizei kann Fahrzeuge vorläufig beschlagnahmen bei Geschwindigkeitsübertretungen
- von 60 km/h im Ortsgebiet oder
- von 70 km/h außerhalb des Ortsgebietes.
Die Behörde, üblicherweise die Bezirkshauptmannschaft oder der Stadtmagistrat, kann ein Fahrzeug mit Bescheid beschlagnahmen, wenn
- die oben angegebenen Geschwindigkeiten übertreten wurden UND dem Lenker innerhalb der letzten vier Jahre der Führerschein entzogen wurde ODER
- wenn die erlaubte Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerorts um mehr als 90 km/h überschritten wurde.
Unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Beschlagnahmung per Bescheid kann ein Auto im Extremfall auch versteigert werden, „um den Täter von weiteren gleichartigen Übertretungen abzuhalten“, heißt es im Gesetz.