Urteil rechtskräftig

Freispruch für Leons Vater: Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel

Das Urteil des Schwurgerichts sei „klar“ ausgefallen, so Staatsanwaltssprecher Hansjörg Mayr (li.).
© TT/Liebl

Innsbruck, St. Johann in Tirol – Nach dem Freispruch im Mordprozess am Landesgericht Innsbruck für den 39-Jährigen, dem vorgeworfen worden war, seinen geistig beeinträchtigten Sohn Leon im Sommer 2022 in die Kitzbüheler Ache in St. Johann in Tirol geworfen und dadurch getötet zu haben, verzichtet die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel. Dies bestätigte Staatsanwaltssprecher Hansjörg Mayr am Freitag. Das von den Geschworenen einstimmig gefällte Urteil war somit rechtskräftig.

„Nichts zu rütteln“

Das Urteil des Schwurgerichts sei „klar“ ausgefallen, sagte Mayr. Auch sehe man keinen Hinweis auf Fehler in der Verhandlung und damit keinen Grund für eine Anfechtung vor dem Obersten Gerichtshof (OGH). An dem durch die Geschworenen gefällten Freispruch gebe es somit „nichts zu rütteln“. Die Verteidiger des 39-jährigen Deutschen seien bereits informiert. (APA/TT.com)

Mehr zum Thema:

undefined

Im „Tirol Live“-Interview

Eindrücke, Emotionen und Folgen: Gerichtsreporter Reinhard Fellner zum Leon-Prozess

undefined

Emotionales Prozess-Ende

Leons Vater, ein freier Mann: Als es „nicht schuldig“ hieß, flossen die Tränen

undefined

Einstimmiges Urteil

Enthaftung und Entschädigung: Wie es nach dem Freispruch für Leons Vater jetzt weitergeht